Regelungen für Jungschützen
Jungschützen dürfen grundsätzlich ab 12 Jahren mit dem Luftgewehr schießen. Für Kinder unter 12 Jahren besteht dennoch die Möglichkeit am Schießsport teilzunehmen. Hierzu sind eine Ausnahmegenehmigung, sowie eine Einverständniserklärung nötig: